Pressefreiheit in Europa: Das ungarische Fanal

Eine Übersicht über den Stand der Pressefreiheit in Europa

, von  Marian Schreier

Pressefreiheit in Europa: Das ungarische Fanal

Die jüngsten Ereignisse in Weißrussland und das neue Mediengesetz in Ungarn zeigen, dass um Werte, die in Europa als selbstverständlich angesehen werden, ständig neu gerungen werden muss. Wenn der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbàn, auch nach einer internationalen Welle der Empörung, auf die Frage, ob er das neue Mediengesetz zurücknehmen oder ändern wolle, antwortet: „Wir denken nicht im Traum daran“, dann ist das ein Fanal für den Zustand der Pressefreiheit in Europa. Ein Blick in andere Länder der Europäischen Union zeigt, dass nicht nur in Ungarn das Grundrecht der Pressefreiheit zumindest behindert, wenn nicht gar beschnitten wird – ein Überblick.

Pressefreiheit nach Angaben von Reportern ohne Grenzen. Blau = freie Presse; rot = kontrollierte Presse.

Frankreich: Medienkonzentration und wachsende staatliche Einflussnahme

Traditionell nehmen die Medien in Frankreich, mit Ausnahmen wie dem "Le Canard enchaîné„, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine andere Rolle, eine tendenziell unkritischere Rolle gegenüber Staat und Politik ein. Doch die Entwicklungen in den letzten Jahren bereiten zunehmend Grund zur Sorge. Teil der Problematik ist zum einen, dass sich weite Teile der Medienlandschaft im Besitz weniger Konzerne wie Bouygues, Lagardère oder Bolloré befinden. Zum anderen wächst der staatliche Einfluss durch neue Gesetze, die dem Präsidenten beispielsweise die Besetzungen von Intendantenposten der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten erlauben. Dazu kommt die Aushöhlung bestehender Rechte wie dem des Informantenschutzes. Besonders deutlich zeigt dies der Fall um den Journalisten Guillaume Dasquié, der in einem Artikel für die Zeitung“Le Monde" aus Berichten des französischen Auslandsgeheimdienst zitiert hatte. Im Nachgang der Veröffentlichung durchsuchte die Polizei seine Wohnung und nahm ihn in Gewahrsam, wo er 48 Stunden lang verhört wurde. Dass dies vermutlich nur die Spitze des Eisbergs ist, darauf weist der Umgang des Elysèe-Palasts mit der Bettencourt-Affäre hin: Ausspionieren von Computern, Durchsuchung von Redaktionsstuben und Verhöre.

Italien: Das System Berlusconi – Medien aus einer Hand

In keinem anderen der alten EU-Mitgliedsländer ist die Situation für Journalisten schlechter als in Italien. Die privaten Fernsehsender und viele Zeitungen sind Teil der „Mediaset Group“ Silvio Berlusconis. Als Premierminister ist es Berlusconi zudem möglich auf den staatlichen Fernsehsender RAI Einfluss zu nehmen. Insgesamt kontrolliert Berlusconi nun ca. 90% des Fernsehens, der wichtigsten Informationsquelle der Italiener. Um seine Vormachtstellung im privaten Sektor abzusichern trieb Berlusconi mehrere Gesetze voran. Beispielhaft dafür ist das sogenannte Gesetz „Gasparri“, welches es Personen erlaubt, mehr als zwei Fernsehanstalten zu besitzen, die Obergrenze für Werbeeinnahmen anhob und es TV-Sendern ermöglicht bei Printmedien einzusteigen. Nicht zuletzt ist Silvio Berlusconi dieses Jahr eingefallen, Berichte über sein Privatleben in nationalen und internationalen Medien strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Rumänien: Medien als Bedrohung der nationalen Sicherheit

Das jüngste Mitglied der EU, Rumänien, erst 1989 aus der Diktatur Nicolae Ceausescu entlassen, weist starke Defizite in punkto Pressefreiheit auf. In einem Entwurf für eine neue nationale Sicherheitsstrategie werden Medien als mögliche Bedrohung für die nationale Sicherheit aufgefasst. Kritische Stimmen in den Medien werden von Politikern mit Hilfe eines Verleumdungs-Paragraphen verfolgt, der teils drakonische Geldstrafen vorsieht. Ähnlich wie in Italien ist die Medienkonzentration und Verquickung von medialer und politischer Macht in Rumänien ein Problem. So ließ der Bürgermeister von Constanța und Eigentümer eines Medienimperiums, Radu Mazăre, die Regionalzeitung „Ziua de Constanța“ nicht weiter verkaufen, nachdem kritische Berichte über die Stadtverwaltung veröffentlicht wurden.

Pressefreiheit – eine nationale Angelegenheit?

Die Beschneidung der Pressefreiheit ist nicht nur auf die drei exemplarischen Fälle begrenzt, auch in Deutschland gab es, wie die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins „Cicero“ zeigt, bedenkenswerte Entwicklungen. Aber sind diese Tendenzen ausschließlich von nationaler Bedeutung? So begründeten zumindest Abgeordnete der EVP im Oktober 2009 die Ablehnung einer Resolution, die politische Einmischung in den Mediensektor Italiens verurteilt hätte. Oder anders gefragt: worin liegt die europäische Dimension? Drei Gründe sprechen dafür, dass es sich um ein Problem europäischen Ausmaßes handelt.

Erstens, jenseits der politischen Gefahr stellt die starke Medienkonzentration in einigen europäischen Ländern ein wettbewerbsrechtliches Problem dar, denn der Zugang für neue Marktteilnehmer wird immer schwieriger. Zweitens, der Graben zwischen propagierten und tatsächlich umgesetzten Grundwerten bringt erhebliche Glaubwürdigkeitsprobleme in den Außenbeziehungen der EU mit sich. Man stelle sich nur vor, wie die EU, unter ungarischer Ratspräsidentschaft, in Weißrussland in Folge der Präsidentschaftswahlen Grundrechte wie z.B. Pressefreiheit einfordern möchte. Drittens und letztens, gerade in Ländern, die nur auf eine vergleichsweise kurze demokratische Tradition zurückblicken können, bedrohen restriktive Mediengesetze die erst entstandenen bzw. entstehenden nationalen Öffentlichkeiten. Dass fehlende nationale Diskurse das Heranwachsen einer europäischen Öffentlichkeit behindern, liegt auf der Hand.

Wie kann die Europäische Union reagieren?

Zwei Wege sind denkbar. Der erste führt über das Wettbewerbsrecht. Die Europäische Kommission könnte der Medienkonzentration durch wettbewerbsrechtliche Verfahren entgegenwirken. Erste Ansätze dazu gab es beim oben erwähnten Gesetz „Gasparri“.

Der zweite, politische Weg, insbesondere im Falle Ungarns von Bedeutung, zielt auf die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (VEU) und der Grundrechtecharta festgeschriebenen Grundwerte ab. Nach Artikel 7 VEU können 1/3 der Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission, oder das Europäische Parlament vorschlagen, die Verletzung eines Grundrechts feststellen zu lassen. Im weiteren Verfahren kann dies im Rat bis zum Entzug von in den Verträgen festgeschriebenen Rechten gehen. Die oben skizzierten Folgen, alleine für die EU-Außenbeziehungen, sollten Kommission und Mitgliedsstaaten nicht zögern lassen, im Falle eines Nicht-Einlenkens Ungarns, auch zur ultima ratio, des Stimmrechts- und Präsidentschaftsentzugs, zu greifen. Denn sonst werden die kommenden sechs Monate der ungarischen Ratspräsidentschaft zu verlorenen Monaten in Hinblick auf Demokratisierung in EU-Beitritts- und Anrainerstaaten.

Siehe weitere Artikel zum Thema:

Ein nüchterner Blick auf Ungarn ist nicht mehr möglich!

Europas Blogger machen Front gegen ungarisches Mediengesetz

Titelbild: Karte der Pressefreiheit nach Angaben von Reportern ohne Grenzen. Von Zuanzuanfuwa unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license. Bearbeitete Version.

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