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Die Europäische Bürgerinitiative, eine Lösung um Bürger und EU einander näher zu bringen?

Sowohl der Vertrag von Lissabon als auch der Verfassungsvertrag von 2005 sahen vor, sich auf EU-Ebene verstärkt dem Verfahren der partizipativen Demokratie zuzuwenden, insbesondere mit Hilfe des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative.
Montag 18. August 2008 nach Autor  Martin Bafoil | 0 Forumbeiträge | voter 
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Ursprünglich eingeführt, um das Demokratiedefizit unter dem die EU leidet, zu reduzieren, wird dieses Instrument nun in Frage gestellt, nachdem beide Verträge von einem Teil der europäischen Bürger abgelehnt wurden. Während man die wahrscheinliche Weiterführung des Ratifikationsprozesses des Vertrages von Lissabon abwarten muss, sollte das Instrument der europäischen Bürgerinitiative nicht in Vergessenheit geraten.

Das irische Nein von 2008 hat – nach dem französischen „non“ und dem niederländischen „neen“ von 2005 – den europäischen Integrationsprozess lahm gelegt. In zwischenstaatliche Verhandlungen über die EU-Institutionen festgefahren, sollte der europäische Integrationsprozess Fragen des Demokratiedefizits nicht ausklammern. Auch sollte jede Verbesserung des institutionellen Systems daran gemessen werden, wie sehr sich die Kluft zwischen den europäischen Bürgern und den Führungspersönlichkeiten auf supranationaler als auch nationaler Ebene verkleinern lässt.

Europäische Fragen verlangen europäische Antworten!

Demzufolge muss die EU Antworten auf die Frage finden, wie sehr ihre Handlungen legitimiert sind. Bis auf die Wahlen für das Europäische Parlament bietet die EU den Bürgern keine Möglichkeiten, ihren Wünschen und Meinungen über europapolitische Entscheidungen Ausdruck zu verleihen. Und wenn ein Referendum über eine europapolitische Frage stattfindet, so ist dieses national, und dementsprechend auch auf nationale Befindlichkeiten beschränkt. Sollte man nicht bezüglich aller Fragen, welche die EU als Ganzes betreffen, ein gesamteuropäisches Referendum abhalten?

Nationale Referenden zu Fragen der Europäischen Union können nicht die gleiche Legitimationskraft für sich beanspruchen wie gesamteuropäische Entscheide. Die Stimmen von etwa 305.000 Wahlberechtigten auf Malta sind nicht vergleichbar mit denen von rund 60,5 Millionen Deutschen. Wie es die Referenden über die Europäische Verfassung im Jahre 2005 in Frankreich und in den Niederlanden, und kürzlich auch in Irland, gezeigt haben, sind nationale Referenden durchaus in der Lage den Integrationsprozess zu blockieren. Dies sollte nicht vergessen werden, wenn vor jeder neuen Vertragsunterzeichnung ein nationales Referendum gefordert wird.

Initiative ergreifen, um die Debatte zu lancieren

Unter der Voraussetzung, dass die Initiatoren in der Lage sind finanzielle Ressourcen zu mobilisieren und auch Zugang zu den Medien zu bekommen und, dass es spezifische europäische Themen gibt, gehen wir davon aus, dass gesamteuropäische Referenden aufgrund des „Rechts auf Initiative“ – verankert in Artikel 11(4) Vertrag von Lissabon – durchführbar sind, Artikel 11(4) bietet den ca. 400 Millionen wahlberechtigten EU-Bürgern die Möglichkeit, mit Hilfe des Instruments der Bürgerinitiative ihre Meinung zu äußern und europäische Entscheidungen somit direkt zu beeinflussen :

  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.

Die Europäische Union ist mehr als ein Zusammenschluss souveräner Staaten, deshalb verlangt sie nach neuen Instrumenten demokratischer Entscheidungsfindung. Nur in einem Entscheid aller Bürger Europas können sich eindeutige Meinungen und Mehrheiten herauskristallisieren.

Auch abgesehen von einem möglichen Erfolg oder Misserfolg einer solchen Bürgerinitiative, erscheint uns allein schon die Tatsache, eine solche überhaupt eingeleitet zu haben, bereits als Erfolg an sich. Dies würde zur Folge haben, dass über die EU anders gesprochen wird als über vereinfachte einseitige Mitteilungen. Unabhängig vom Ausgang, könnte die Bürgerinitiative so zu einer grenzüberschreitenden Debatte beitragen. Und somit auch zur Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit. Eine solche sich noch im Entstehen befindliche europäische Öffentlichkeit soll die nationalen Öffentlichkeiten dabei keineswegs ersetzen. Im Gegenteil, denn ihre Existenz hängt von der Interaktion mit den nationalen Öffentlichkeiten ab.

Artikel 11(4) ist sicherlich keine Wunderlösung, aber er könnte eine Chance sein, das Demokratiedefizit zu überwinden. Es wäre daher schade, ihn zu ignorieren. Was, wenn es gelingt, als Folge einer gesamteuropäischen Debatte mehrere Millionen Stimmen zu sammeln? Was, wenn so viele Stimmen artikuliert werden, dass die Kommission sie anhören und handeln muss?

Der Verein „Europa braucht Initiative" e.V. ist eine unabhängige, gemeinnützige und überparteiliche Plattform. Die Initiative versteht sich als Anwältin der Bürger.innen Europas für die unmittelbare und aktive Beteiligung an ihrer Gemeinschaft.

Der Verein wurde 2007 vom österreichischen Europarechts-Experten Prof. Dr. Johannes W. Pichler ins Leben gerufen. Das „Recht auf Initiative", das in Artikel 11(4) EUV (n.F.)/ Vertrag von Lissabon gewährt werden soll, bietet die Grundlage für die europäische Bürger-Initiative.

CC by-nd


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