Sichere Herkunftsstaaten – eine Einführung

, von  Gesine Weber

Sichere Herkunftsstaaten – eine Einführung
Die EU-Kommission hat für eine Liste gemeinsamer sicherer Herkunftsstaaten die Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro vorgeschlagen. Foto: Pixabay / kalhh / CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication

Mit der Flüchtlingskrise sind viele Begriffe ursprünglich sehr technischer Natur in den Fokus der medialen und politischen Debatte gerückt: Dazu zählt auch das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“. In einer Reihe von Beiträge stellt treffpunkteuropa.de die aktuelle Debatte sowie die betroffenen Länder vor.

Aktuell sieht sich Europa mit der größten Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg konfrontiert: Der größte Teil der Flüchtlinge kommt aus Syrien, wo seit 2011 ein Bürgerkrieg geführt wird, andere fliehen aus rücksichtslosen Diktaturen wie Eritrea oder gescheiterten Staaten wie dem Irak. Wieder andere kommen aus dem Kosovo, der Türkei oder Albanien. Während Menschen, die vor offensichtlich brutalen Herrschern oder Milizen fliehen, in der Regel einfacher Asyl beantragen können, prüfen einige EU-Mitgliedsstaaten bei Menschen aus anderen Staaten etwas genauer, ob tatsächlich eine Asylberechtigung besteht: Grund sind die sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“, welche auf nationalen Listen festgelegt werden und „bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“, wie es das deutsche Asylverfahrensgesetz (§29a) definiert. In diesem Fall wird Asyl zwar nicht kategorisch abgelehnt, aber es kommt meist zu einer Einzelfallprüfung und Beweislastumkehr.

Internationales Recht mit großem Spielraum

Welche Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten, liegt bei den asylgewährenden Staaten. Die Genfer Konvention und die europäische Asylverfahrens-Richtlinie erachten einen Staat dann als sicher, wenn er demokratisch ist und durchgehend keine Verfolgung, keine Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung der Bevölkerung festzustellen ist. Ebenso gelten Gewaltandrohung und bewaffnete Konflikte als Ausschlusskriterium. Menschen, die aus Staaten kommen, wo dies dennoch der Fall ist, werden als Flüchtlinge anerkannt und haben Aussicht auf Asyl. In der Praxis sind die rechtlichen Vorschriften jedoch recht vage: Da die Wahl der Mittel zur Umsetzung von EU-Richtlinien bei den Mitgliedsstaaten liegt, haben diese einen hohen Spielraum, was die Definition von „sicheren Herkunftsstaaten“ betrifft. Dies spiegelt sich in der aktuellen Debatte: Während Deutschland wohl Marokko, Algerien und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären wird, gilt Algerien in Bulgarien längst als „sicherer Herkunftsstaat“. Marokko und Tunesien hingegen gelten bisher auf keiner nationalen Liste als sicher. Gerade die Debatte um diese Länder zeigt, wie flexibel die Regelungen des internationalen Rechts sind, da sich über die Freiheit von Verfolgung in diesen Ländern sicher streiten lässt.

Vorschlag einer europäischen Lösung

Bisher haben zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union „sichere Herkunftsstaaten“ auf nationalen Listen deklariert; auffällig ist hierbei jedoch, dass all diese Listen sich dahingehend unterscheiden, dass es zwar oft Überschneidungen gibt, aber keinen einzigen Staat, der von allen zwölf Mitgliedsstaaten als „sicher“ ausgewiesen wird. Dieses Problem ist symptomatisch für das Versagen der EU bezüglich einer gemeinsamen und koordinierten Flüchtlingspolitik.

Dem will die EU-Kommission jedoch entgegenwirken, indem sie eine gemeinsame Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ vorschlägt: Zunächst sollen Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, der Kosovo, Montenegro, Serbien und die Türkei als „sicher“ eingestuft werden, weitere Staaten könnten in Zukunft folgen. Etwa 17 Prozent aller in der EU gestellten Anträge auf Asyl kamen aus diesen Staaten. Das Ziel der von der EU vorgeschlagenen Maßnahme ist die schnellere Rückkehr der Menschen in ihre Herkunftsstaaten, um die Effizienz des Systems zu erhöhen, dem Missbrauch des Europäischen Asylsystems vorzubeugen und den Mitgliedsstaaten damit zu erlauben, größere Ressourcen für Schutzbedürftige zur Verfügung zu stellen. Die Idee, Albanien, Serbien, Montenegro und die Türkei als „sicher“ auszuweisen, hat zudem einen logischen Grund, der aus dem Status dieser Staaten als EU-Beitrittskandidaten resultiert. Bevor ein Staat offiziell den Kandidatenstatus für die Mitgliedschaft in der EU erhält, müssen die sogenannten Kopenhagener Kriterien erfüllt werden: Dazu zählen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie der Schutz von und Respekt gegenüber Minderheiten. Da diese Kriterien automatisch die Punkte, welche einen Staat als „sicheren Herkunftsstaat“ qualifizieren, einschließen, ist die Einstufung dieser Länder als „sicher“ formaljuristisch ein logisch erforderlicher Schritt.

Dennoch werden dadurch auch viele Fragen aufgeworfen, seien sie politischer, wirtschaftlicher oder ethischer Art. Oft handelt es sich jedoch auch um ganz praktische Fragen: Wie wird dieses Land regiert, wie ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wie sieht das tägliche Leben aus? Damit verbunden sind Fragen nach der Staatsform, den allgemeinen Freiheiten und der internationalen Bedeutung des entsprechenden Landes – jedoch ist darüber in der europäischen Öffentlichkeit in vielen Fällen recht wenig bekannt.

Zur Information über die potenziellen „sicheren Herkunftsstaaten“ sollen also entsprechende Länderporträts beitragen, die an dieser Stelle in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

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