Europas Fußabstreicher

, von  Laura Zwerger

Europas Fußabstreicher
Parlamentarier der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament demonstrieren gegen die Einführung von Eurodac. Die Datenbank soll die Fingerabdrücke von Flüchtlingen speichern. Foto: © greensefa: „Hands off! Asylum seekers & refugees are not criminals“, https://www.flickr.com/photos/greensefa/9024303019/in/photolist-eKDjNS-eKrUTn-eKrUxn-eKDjrN. CC BY 2.0: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Aufnahme und Schutz – das bedeutet Asyl wörtlich. Realistisch heißt es Inhaftierung und Menschenverachtung. Das zeigte nicht zuletzt der Hungerstreik von Flüchtlingen in München. Sie demonstrierten für die Anerkennung ihrer Asylanträge und bessere Lebensbedingungen. Das neue europäische Asylsystem soll nun die Rechte der Schutzbedürftigen stärken, das Bewerbungsverfahren vereinheitlichen und fair gestalten. Letzten Endes verabschiedete die Europäische Kommission im Juni aber ein Bündel an Verfahren, welches keineswegs nur Verbesserungen mit sich bringt. Ein Kommentar

Die einzelnen Richtlinien zur Aufnahme von Asylsuchenden unterschieden sich bisher innerhalb der EU von Mitgliedsland zu Mitgliedsland so sehr, dass Brüsseler Politiker von einer „Asyllotterie“ sprachen. Das soll sich nun ändern: Mit dem gemeinsamen europäischen Asylsystem werden neue Richtlinien und Verordnungen umgesetzt, welche europaweit für alle schutzsuchenden Menschen gelten.

Die wichtigsten Punkte des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Die Verfahrensrichtlinie schreibt vor, wie Asylanträge bearbeitet werden sollen und pocht auf gerechte und effektive Handhabung. Eine Frist von sechs Monaten schränkt ausgedehnte Bearbeitungszeiten bei den Bewerbungen ein, auch soll dem Bewerber früher als bisher bei der Antragstellung geholfen werden. Minderjährigen kommt dabei besondere Hilfe zu.

Die Aufnahmerichtlinie definiert die Lebensbedingungen sowie die Haftbedingungen von Flüchtlingen. Erstmals gibt es genaue Vorschriften über den Inhaftierungsablauf und eine Aufklärung über Einspruchsmöglichkeiten. Haftgründe sind nach der neuen Verordnung Identitätsfeststellung, Beweissicherung, Prüfung des Einreiserechts verspäteter Asylanträge, Überstellung in ein anderes Land sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Zusammenführung von Familien zum Schutz Minderjähriger wird verstärkt. Eine Arbeitserlaubnis kann nach neun anstatt nach zwölf Monaten erteilt werden.

Die 2003 beschlossene Dublin –II - Verordnung regelt auch weiterhin die Zuständigkeitsfrage bei Asylanträgen. Grundsätzlich gilt: Das EU - Land, in das der Asylbewerber zuerst eingereist ist, muss den Antrag bearbeiten. Mittelmeerländer sind daher oft verstärkt betroffen. Ein Frühwarnsystem, welches bei einer Überbelastung eines Staates Alarm schlägt und EU-Hilfen veranlasst, soll diesem Problem vorbeugen. Asylbewerber können gegen die Überstellung in ihr Einreiseland klagen und bis zum Urteilsspruch in dem momentanen Aufenthaltsland bleiben. Fluchtgefahr wird mit Inhaftierung bekämpft.

Um unter anderem feststellen zu können, ob eine Person in mehreren EU-Ländern einen Antrag auf Asyl gestellt hat, können alle EU - Mitgliedsstaaten auf die Datenbank Eurodac zugreifen. Hierfür werden bei Aufnahme des Asylantrags Fingerabdrücke von den Bewerbern genommen und abgespeichert. Auch soll damit Kriminalität bekämpft werden. Die Speicherung der Fingerabdrücke wurde von 24 Monaten auf 18 Monate beschränkt.

Gebündelt erscheinen die neuen Vorschriften sinnvoll, ja geradezu unterstützend – oder menschlich. Knotet man das Paket jedoch auf, zeigen sich einige bedenkliche Punkte.

Was wirklich hinter der Aufnahmerichtlinie steckt

Die angebliche Aufnahmerichtlinie wurde zu einer Inhaftierungsrichtlinie verstümmelt. Anstatt sich auf eine Verbesserung der Lebensumstände zu konzentrieren, wurden Maßnahmen abgesegnet, welche Masseninhaftierungen je nach Belieben erlauben. Die Auslegung der sechs Haftgründe ist viel zu breit, alleine zu Zwecken der Identitätsfeststellung können Asylsuchende eingesperrt werden. Flüchtlinge reisen generell ohne Papiere ein, könnten also direkt verhaftet werden. Masseninhaftierung droht ein neuer Trend zu werden. Wo sind die versprochenen Verbesserungen der Lebensumstände geblieben? Irgendwo im Abseits der Richtlinien, gerade noch genug, um sie bei Kritik am System hervor zu kramen. Dass Flüchtlingsunterkünfte in Europa regelmäßig geschlossen werden, da die Umstände menschenunwürdig sind, wird wohl auch in Zukunft weiterhin passieren. Selbst in solch wohlhabenden Städten wie München werden die Menschen in kleinste Räume gepfercht, bekommen zu wenig Essen, medizinische Versorgung wird ihnen verwehrt. Auch wenn Griechenland und Italien oft im Mittelpunkt der Kritik stehen – Verbesserungen sind in allen Mitgliedsstaaten nötig.

In Deutschland ist vor allem Bayern für seine Härte im Umgang mit Asylbewerbern bekannt: Im Gesetz steht, dass die Bereitschaft zur Rückkehr ins Heimatland gefördert werden soll. Was muss passieren, damit ein Flüchtling beschließt, freiwillig zurück in sein krisengeschütteltes Land zu kehren? Vorstellen möchte man sich das nicht.

Schandfleck für Deutschland: Das Flughafenverfahren existiert weiterhin

Bezogen auf Deutschland existiert trotz neuem Asylsystem weiterhin das Flughafenverfahren: Asylbewerber, welche über den Luftweg einreisen, müssen innerhalb von drei Tagen –Verlängerung um maximal weitere vier Tage - ihren Asylantrag stellen. Wird er abgelehnt, werden sie nach einer Einspruchszeit von weiteren drei Tagen sofort abgeschoben. Maximal 19 Tage läuft das Flughafenverfahren, falls Einspruch eingelegt wurde. Vor allem die enorme Schnelligkeit in der Abfertigung ist nicht rechtens. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention muss einem Flüchtling eine angemessene Zeit gewährleistet werden, um sich um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bewerben. Die Menschen, die per Flugzeug nach Deutschland fliehen, bekommen drei Tage.

Psychisch verstörte Flüchtlinge oder Folteropfer können in dieser Zeit keinesfalls ausreichend betreut werden, um in einem zurechnungsfähigen Zustand angehört zu werden. Auch reicht die Zeit nicht für eine angemessene Betreuung bei der Antragsstellung aus. Um überhaupt das komplexe System zu verstehen, durch welches man sich bis zum Asylantrag kämpfen muss, ist Hilfe aber unablässig. Die Chancen stehen von Anfang an schlecht. Weiter werden die Flüchtlinge in speziell vorgesehene Räume im Transitbereich eingesperrt, die Unterbringungsvorschriften während der Haft sind hier irrelevant.

Die Dublin – II - Verordnung

Die Dublin –II - Verordnung verschlimmert die Situation der Asylsuchenden noch: Mittelmeerstaaten wie Italien und Griechenland fürchten sich vor ansteigenden Flüchtlingsströmen. Die vor zehn Jahren beschlossene Verordnung verpflichtet sie, die Anträge aller Flüchtlinge zu bearbeiten, die die EU zuerst über ihr Land betreten haben. Da die meisten per Boot versuchen, nach Europa zu gelangen, sind Länder am Mittelmeer stark betroffen. Ein gefordertes Verteilungssystem wurde in den Verhandlungen zum europaweiten Asylsystem abgelehnt. Um rechtzeitig zu erkennen, wann ein Land mit der Anzahl von Flüchtlingen überfordert ist, wurde ein Frühwarnsystem eingerichtet. Somit sollen EU-Hilfestellung zeitnah organisiert und menschenwürdige Lebensbedingungen für die Flüchtlinge aufrechterhalten werden. Um die Zuteilung der Asylbewerber korrekt durchführen zu können, erhalten alle EU-Mitgliedsstaaten Zugriff auf die Datenbank Eurodac. Wie Schwerverbrecher sind sie nun auch in Karteien eingetragen. Stigmatisierung abgeschlossen.

Fehlende juristische Hilfe bei der Antragsstellung

Auch die rechtliche Unterstützung ist ungenügend. Eine Verpflichtung aller Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von juristischer Hilfe ist notwendig, um den Flüchtlingen eine Chance in dem komplexen Asylbewerbungsdschungel zu geben. Eine Unterstützung sowie eine Vertretung in der ersten Instanz des Bewerbungsverfahrens wären oft ausschlaggebend für einen erfolgreichen Ausgang.

Hier stellt sich nur die alles entscheidende Frage: Will Europa dem Begriff Asyl – Aufnahme und Schutz – gerecht werden oder sollen weitere Menschen ohne eine faire Chance abgewiesen werden? Abschiebung bedeutet oft den Tod für diese Menschen, die aus Krieg, Verfolgung und Hunger geflohen sind. Die Antwort sollte eigentlich klar sein.

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