Der Gipfel im Juni 2006 zum Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft brachte ebenfalls wenig substanziell Neues: Man verlängerte die selbst verordnete Reflexionsphase bis 2008.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bringt der europäischen Verfassungsfrage daher einen neuen Schwung. In der Tat ist sie die erste Ratspräsidentschaft seit dem doppelten „Nein“ im Frühjahr 2005 , die in ihrem Programm vorsieht den EU-Verfassungsprozess wieder zu beleben.
Sie bekommt in dieser Frage die Unterstützung von Spanien und Luxemburg, beide Staaten hatten die Verfassung 2005 durch Volksabstimmungen ratifizieren lassen. Luxemburg und Spanien haben am 26. Januar 2007 die 18 Länder, die den Verfassungstext bereits ratifiziert haben, und Irland und Portugal, die sich als „Freunde der EU-Verfassung“ bezeichnen, zu einer Konferenz nach Madrid eingeladen. Dieses Treffen hat ein besonderes Ziel nämlich den Verfassungs- verbundenen Reformprozess wieder anzukurbeln und die „Substanz des Textes“ zu erhalten. Was oft in der ganzen Debatte rund um das europäische Grundgesetz vergessen wird ist dass diese 18 von 27 Mitgliedstaaten mit dem neuen institutionellen Rahmen einverstanden sind. Das ist, mit Verlaub, eine satte Mehrheit.
Im Februar solle dann ein zweites Treffen in Luxemburg folgen, diesmal mit den Staaten, die noch nicht ratifiziert haben. Dies sollte theoretisch ermöglichen eine Diskussion über die Probleme der Verfassung mit den „Nein-Sagern“ zu führen.
Welchen Kurs die europäische Verfassung nehmen wird, hängt aber letztendlich dann von dem deutschen Ratsvorsitz ab. Dabei ist es mit einem Fahrplan allein nicht getan. Parallel dazu muss gehörig Überzeugungsarbeit geleistet werden. Man muss mit Argumenten punkten.
Europa kann durchaus auch an konkreten Taten gemessen werden. Das dürfte auch die Koalition der „Ja-Sager“ so sehen, die mit ihrem Treffen in Madrid (endlich) wieder einmal ein positives Zeichen setzen kann. Eine reine Horrorvision für Euroskeptiker...
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