Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan in Kraft
Am 1. Februar 2019 trat das EU-Japan Economic Partnership Agreement (EPA) in Kraft. Das Freihandelsabkommen zwischen den beiden wirtschaftsstarken Regionen, die zusammen etwa 640 Millionen Einwohner*innen zählen und fast 30% der globalen Wirtschaftsleistung verkörpern, regelt den Austausch von Waren, Dienstleistungen, Investitionen und geistigem Eigentum neu. Sowohl Japan als auch die EU verfügen über umfangreiche Regularien, deren teilweise Angleichung neben dem Abbau von Zöllen nun den Handel vereinfachen soll.