KI und der Datenschutz

Der gläserne Mensch

, von  Stefanie Neufeld

Der gläserne Mensch
Foto: Anja Meunier

Ein wichtiges Thema, zu dem sich die neuen EU-Parlamentarier*innen nach der Europawahl im Mai positionieren müssen, ist Künstliche Intelligenz (KI). Deshalb beleuchten wir in einem Themenschwerpunkt die Chancen und Herausforderungen, die diese Technologie mit sich bringt. Dabei wird vor allem der Datenschutz oftmals als größtes Problem der KI-Innovationen bezeichnet.

Ein Blick in die Zukunft

KI steigere die Effizienz von Menschen und schaffe wertvollere Jobs sagt Wang Hongru, Manager der chinesischen IT-Firma IFLYTEK. In Zukunft werde man sich auf die wesentlichen Dinge des Lebens konzentrieren können. KI wird in allen Bereichen des Lebens den Menschen ergänzen oder gar ersetzen. Lästige und monotone Aufgaben gehören dann der Geschichte an. Körperlich anstrengende oder gar schädliche Arbeiten wird man nicht mehr verrichten müssen. Alles, vom Kühlschrank über Smartphone bis zum Auto, weiß was du willst, wann du es willst und was du in Zukunft wollen wirst. Das ist die Zukunft von KI. Ein gläserner Mensch in einer Welt, die alles über ihn weiß.

Vor allem im Gesundheitswesen wird der KI nachgesagt, revolutionäre Veränderungen mit sich zu bringen. KI-gestützte Anwendungen ermöglichen es schon heute, bei bestimmten Untersuchungen in Sekundenschnelle z.B. die Bösartigkeit eines Darm-Polypen festzustellen oder erste Diagnosen bei Röntgenbefunden zu treffen. So kann ein Arzt wesentlich schneller mehr Patient*innen versorgen und genauere Diagnosen stellen. [1]

Technisch gesehen sind heute schon viele innovative Anwendungen von KI möglich. Wieso also verwenden wir sie nicht? Die Antwort ist einfach: Datenschutz.

Datenschutz ist überall

Die Algorithmen, die eine KI ausmachen, brauchen Daten. Ohne diese Daten ist der Algorithmus ungenau und liefert nicht die gewünschten Ergebnisse. Somit ist sie für ein Unternehmen also auch nicht lukrativ. Unternehmen verwenden aktuell vor allem zwei verschiedene Typen von KI: Machine Learning und Deep Learning. Machine Learning ist in der Lage, auf Eingangssignale zu reagieren. Eine entsprechen programmierte KI beantwortet zum Beispiel als Chatbot Fragen im Kundenservice. Deep Learning hingegen beantwortet nicht nur konkrete Fragen, sondern ist auch in der Lage, Zusammenhänge zu schließen und Bedürfnisse vorauszusagen. Deshalb weiß der Chatbot dann nicht nur die Antwort auf deine Frage, sondern kann dir auch sagen, welches Internet-Paket am besten zu dir passt. Oder welches Buch du noch kaufen solltest und welches Video du sicherlich lustig finden wirst. [2]

Deep Learning Systeme benötigen deshalb aber auch wesentlich mehr Daten zur Person, mit der sie gerade interagieren, also personenbezogene Daten. Und das ist genau die Stelle, an der die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stop ruft. Vor allem im Gesundheitswesen, wo mit besonders sensiblen Daten hantiert wird, gelten strenge Regeln. Auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist nicht so einfach möglich, denn die sogenannte Blackbox KI agiert oft so, dass nicht einmal die Programmierer*innen nachvollziehen können, wieso sie jetzt zu dieser oder jener Entscheidung gekommen ist. Viele Unternehmen setzen daher auf Crowd Sourcing, also die Nutzung anonymisierter Daten mit einer gewissen Unschärfe. Dadurch braucht es in der Entwicklungsphase keine Daten, die sich direkt einer Person zuordnen lassen. [3]

Die DSGVO ist nicht das Problem

China ist auf dem Vormarsch und wird die USA vermutlich überholen, wenn es um die Nutzung und Entwicklung von KI-Anwendungen geht. Manche sind der Meinung, dass China genau deshalb in dieser Technologie so weit fortgeschritten ist, weil es einen lockereren Datenschutzrahmen hat, als die EU. In einer Doku von „Das Erste“ sagt IFLYTEK-Manager Wang Hongru man solle sich nicht so viele Gedanken machen. Alles im Sinne einer effizienteren und besseren Gesellschaft.

Die DSGVO schließt eine Weiterentwicklung von KI und ihre weitere Implementierung in den Alltag von Menschen aber nicht aus. Sie wahrt den Schutz der „Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ [4] Das eigentliche Problem ist, dass Programmierer*innen und Entwickler*innen die DSGVO als Herausforderung ansehen. Dabei ist die DSGVO letztendlich nur eine weitere Bedingung, die sie in ihre Entwicklungsprozesse miteinbeziehen müssen.

Wolfgang Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Instituts in Hamburg und Professor für Medienrecht und öffentliches Recht an der Uni Hamburg, bezeichnet die DSGVO als „Goldstandard für Datenschutz, auf den die ganze Welt schaut.“ Selbst Unternehmen wie Facebook, Microsoft und Apple finden die DSGVO gut und finden eine weltweite Implementierung der Standards sinnvoll. [5]

Daher ist es auch denkbar, dass eine KI im Sinne der DSGVO von Interesse für Unternehmen in anderen Ländern ist und somit Europa zum Exporteur von datenschutzkonformer KI wird. Denn europäische Länder sind mit Sicherheit nicht die einzigen, die auf der einen Seite technologischen Fortschritt gutheißen und auf der anderen Seite die Daten ihrer Bürger*innen schützen wollen.

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