Europas Fiskalpolitik und der Euro: Geschichte und Zukunft

Teil 1

, von  Chris Lisinski, übersetzt von Federico Permutti

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Europas Fiskalpolitik und der Euro: Geschichte und Zukunft
Erst vor wenigen Tagen haben die ersten Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank die Räumlichkeiten im EZB-Neubau in Frankfurt am Main bezogen. Foto: „Frankfurt Skyline EZB 1“ © Frank Friedrichs / Flickr (https://www.flickr.com/photos/friedrichs/14153895259) / CC-BY-NC-ND 2.0-Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/)

Aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittsbeobachters ist der finanzpolitische Rahmen der Europäischen Union recht kompliziert, besteht er doch aus Verträgen und Richtlinien, die sich oft überschneiden. Angesichts der turbulenten Zeiten, die die EU jüngst erlebt hat, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Grundsätze der europäischen Fiskalpolitik zu werfen.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht im Jahr 1992 wurden unter anderem die Bestimmungen zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in den bestehenden EG-Vertrag eingefügt. Demnach sollte spätestens bis zum 1. Januar 1999 eine gemeinsame Währung eingeführt werden. Die immer stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfordert eine Vielfalt von Maßnahmen, um Wachstum und Stabilität in der „Eurozone“ sicherzustellen.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

1997 wurde mit dem Vertrag von Amsterdam der Stabilitäts- und Wachstumspakt, auch Euro-Stabilitätspakt genannt, beschlossen. Aus diesem Abkommen entstand ein Großteil der Rechtsvorschriften, die der heutigen EU-Finanzpolitik zugrunde liegen. Der Pakt besteht im Wesentlichen aus einer präventiven sowie einer korrektiven Komponente. Die Präventivmaßnahmen dienen der Kontrolle der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten: So soll gewährleistet sein, dass sie gut funktionieren. Ist dies nicht der Fall, greift man mit korrektiven Maßnahmen ein, um Verschuldungen und Haushaltsdefiziten entgegenzuwirken.

Für letztere zwei Kriterien legt der Euro-Stabilitätspakt legt entsprechende Kennzahlen aus. Demnach darf weder das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, noch die öffentliche Verschuldung die Marke von 60 Prozent desselben überschreiten. Ein weiterer Teil der Prävention sind die mittelfristigen Haushaltsziele, die jeder Staat sich setzt. Darin wird festgelegt, wie der Staat die Stabilität und zukünftige Entwicklung seiner Volkswirtschaft sicherstellen will. Die Haushaltsziele werden von der Europäischen Kommission überprüft, die entsprechend Feedback geben und Verbesserungsvorschläge machen kann.

Wege aus der Krise

Im Zuge der Finanzkrise von 2008-2009 stand die EU vor neuen Herausforderungen. Mitgliedstaaten wie Spanien und Griechenland leiden noch heute unter den massiven Verschuldungen, die sie zu dem Zeitpunkt bereits angehäuft hatten. Zwar genehmigte die EU mehrere Hilfsmaßnahmen und Konjunkturprogramme. Diese sind jedoch mit strengen Sparvorgaben für die betroffenen Staaten verbunden.

Die finanziellen Einschnitte führten unter anderem zu gewaltigen Protesten in Madrid und Athen. Die Gegner solcher Vorgaben warnen, dass eine zu strenge Sparpolitik die Wachstumsmöglichkeiten der jeweiligen, ohnehin schon sehr schwachen Volkswirtschaften beeinträchtigt.

Auf der anderen Seite wird allerdings argumentiert, dass die Sparpolitik für eine gerechte und weiterhin vereinte EU sorge: Auch Mitgliedstaaten, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten, sollen Teil der (Wirtschafts-)Union bleiben. Zudem würden die Sparvorgaben eine gute Grundlage für eine vernünftige Zukunftsplanung bilden.

Der zweite Teil dieses Artikels wird sich mit den jüngsten Entscheidungen im Rahmen des Euro-Stabilitätspakts und den möglichen Ausblicken für die Eurozone befassen.

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