Frankreich und die Angst vor dem „polnischen Klempner“

, von  Hannah Fabri

Frankreich und die Angst vor dem „polnischen Klempner“
Verlade-Arbeiter Foto: Karl-Ludwig Poggemann / Flickr/ CC BY 2.0 - Lizenz

Im Sommer 2017 bereiste der neu gewählte französische Präsident Emmanuel Macron eine Hauptstadt nach der anderen, um seine Vision der Reform der sogenannten EU-Entsenderichtlinie durchzusetzen. Von der ablehnenden Haltung vieler EU-Mitgliedstaaten ließ er sich nicht beirren, da diese Reform gerade in Frankreich einen großen symbolischen Wert hat.

Als sich 1996 die damals 15 Mitgliedstaaten der EU auf eine Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern einigten, galt diese als eine Grundlage für den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt. Die Richtlinie sollte einen der wichtigsten Konfliktpunkte im Arbeitsrecht auf europäischer Ebene lösen und letzten Endes zu einer Annäherung der verschiedenen Typen von Wohlfahrtsstaaten führen.

In der Richtlinie wurde festgelegt, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsendet werden kann. In dem Fall ist der Arbeitnehmer von dem Arbeitsrecht des Landes in dem er arbeitet betroffen, etwa Lohn, Arbeitszeiten, Sicherheitsbedingungen, die Sozialabgaben jedoch sind in seinem Herkunftsland fällig.

Zusammenstoß von Ost und West

Die Osterweiterung der EU 2004 veränderte die Wahrnehmung der EU-Entsenderichtlinie in zahlreichen Mitgliedstaaten. Fast alle EU-Mitgliedstaaten nahmen Übergangsregelungen an, um die vermeintliche Welle an osteuropäischen Arbeitnehmern einzuschränken. Diese Beschränkungen betrafen allerdings nur mobile EU-Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Arbeit suchten, nicht aber die entsandten Arbeitnehmer, deren Anzahl nach 2004 anstieg. Damit nahm auch die Kritik an der EU-Entsenderichtlinie zu. Gerade der Unterschied in den Sozialsystemen zwischen den alten und den neuen EU-Mitgliedern stand unter Kritik.

Besonders in Frankreich sprachen manche Politiker von der „Zerstörung des Arbeitsmarktes“ durch die billigen osteuropäischen entsandten Arbeitnehmer und forderten den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort. Im März 2005 hielt Philippe de Villiers, ein französischer Abgeordneter des EU-Parlaments, eine feurige Rede, in der er erklärte, der „polnische Klempner“ oder der „estnische Architekt“ würden das Wirtschafts- und Sozialmodell Frankreichs gefährden, indem sie deutlich preiswertere Dienstleistungen anböten als ihre französischen Kollegen. Die französischen Medien übernahmen den Ausdruck „plombier polonais“, „polnischer Klempner“, und dieser wurde zum Symbol des Sozialdumpings. Er verkörperte wahrhaftig die Angst vor den konkurrenzfähigen Arbeitern aus dem Osten und beeinflusste das französische „Non“ beim Referendum über den Europäischen Verfassungsvertrag.

Reform der EU-Entsenderichtlinie – Ein Wahlversprechen Macrons

Ironisch schrieb ein Journalist des Financial Times: „Falls sie noch nie von Regeln über die Entsendung von Arbeitnehmern gehört haben, sind sie wahrscheinlich weder ein Bauarbeiter aus Osteuropa, noch ein ausländischer Journalist in Brüssel – noch ein Franzose“.

Die Fixierung auf den „polnischen Klempner“ ist tatsächlich etwas so spezifisch französisches, dass die Reform der EU-Entsenderichtlinie zu den Wahlversprechen Macrons gehörte. Damit kämpft Macron symbolisch für ein soziales Europa, während er im Gegensatz parallel in Frankreich den Arbeitsmarkt liberalisiert.

Ein konfliktbelastete und spaltende Reform

Im März 2016 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Reformvorschlag, der jedoch zunächst auf kräftigen Widerstand stoß: 14 Parlamente oder Kammern aus 11 Mitgliedstaaten äußerten im Rahmen des „Frühwarnsystems“ Zweifel daran, dass sich der Entwurf mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbaren ließe. Dies geschah jedoch vor allem aus politischen Gründen. Im Juni 2017 standen die Sozialminister der EU-Mitgliedstaaten einer Einigung nahe. Doch anders als die vorherige Regierung forderte Macron noch tiefgreifendere Reformen als die der Kommission. Im Sommer tourte er durch die Europäischen Hauptstädte um für sein Projekt Unterstützer zu sammeln. Mit Erfolg.

Am 23. Oktober 2017 einigten sich die Sozialminister im Rat der EU auf Reformen, die als Grundlage für die Verhandlungen mit dem EU Parlament dienen werden. Im Aufnahmeland geltende Zuschläge und Tariflöhne sollen nun auch dem entsandten Arbeitnehmer zugutekommen und die Dauer der Entsendung soll auf maximal 12 Monate begrenzt sein. Sozialabgaben werden allerdings weiterhin im Herkunftsland gezahlt und zudem ist der Verkehrssektor von dieser Reform nicht betroffen. Letzteres war der Preis, den Macron an Spanien zahlen musste, um seinem ersten symbolischen Sieg aus europäischer Ebene zu erlangen. Während Länder wie Portugal, Spanien oder Tschechen, sich lange gegen die Reform stemmten, unterstützen nur Ungarn, Polen und das Vereinigte Königreich den Reformvorschlag nicht.

Doch Macrons Triumph ist und bleibt symbolisch. Die Entsendung von Arbeitnehmern entsprach 2014 in der Tat nur 0,7% der Gesamtbeschäftigung auf EU-Ebene und ist somit von schwacher empirischer Bedeutung. Auch wird oft vergessen, dass gerade Deutschland und Frankreich, nicht nur am meisten entsandte Arbeitnehmer aufnehmen, sondern nach Polen auch die wichtigsten Herkunftsstaaten sind.

Vor allem aber, haben die 18 Monate langen Verhandlungen die Konfliktlinien zwischen Ost- und Westeuropa hervorgehoben. Für Polen und seine Mitstreiter ist diese Reform Teil des schleichenden Versuchs, den Binnenmarkt in Europa zu begrenzen und unter dem Vorwand des Sozialdumpings der Entwicklung der neuen Mitgliedstaaten Steine in den Weg zu legen. Insofern ist dieser Erfolg dieses ersten Schrittes zu einem Europa, das beschützt, zu relativieren, beruht er doch vor allem auf dem Schreckgespenst aller französischen Regierungen, mit dem die Öffentlichkeit in anderen Mitgliedstaaten jedoch wenig verbindet.

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