Klimaschutzgesetz: Kritiker fordern Alternativen zu Sektorzielen

, von  Florence Schulz | EURACTIV.de

Klimaschutzgesetz: Kritiker fordern Alternativen zu Sektorzielen

Deutschland streitet über den ersten Entwurf zum Klimaschutzgesetz. Dabei zeigt ein Blick ins Nachbarland, dass vor allem eines wichtig ist: sich möglichst schnell auf Maßnahmen zu einigen.

Fünf Europäische Länder haben bereits ein Klimaschutzgesetz: Frankreich, Groß-Britannien, Schweden, Schottland und Irland. Nur bereitet auch Deutschland sein Klimaschutzgesetz vor – so sieht es auf jeden Fall der Koalitionsvertrag vor.

Noch vor zwei Wochen verschob der Koalitionsausschuss das Thema, eine Woche darauf ergriff Schulze die Initiative und reichte ihr Papier trotzdem im Kanzleramt ein. Bis zur Sommerpause, so hofft sie, soll das Rahmengesetz ins Parlament kommen. Nun liegt der Gesetzesentwurf also auf dem Tisch. Und hat eine Debatte darüber entfacht, wie man die Klimaziele bis 2050 am besten angeht.

Auch in Frankreich hatte das Gesetz eine schwere Geburt. Zwar hat es eine wichtige Debatte angestoßen, aber es sei auch ein Negativbeispiel gewesen, erklärt Audrey Mathieu, Referentin für Deutsch-Französische und EU-Klimapolitik bei Germanwatch gegenüber EURACTIV. „In Frankreich haben wir gesehen, wie kompliziert es werden kann, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht gleich zusammen mit dem Rahmengesetz beschlossen werden.“

Spätestens als die französische Regierung im November 2018 ihre aktualisierte mehrjährige Programmplanung für Energie vorlegte war klar, dass das Ziel zur Reduktion der Atomenergie bis 2025 de facto begraben und um zehn Jahre verschoben werden musste. Dazu muss das Energiewendegesetz reformiert werden. Mathieus Fazit lautet daher: ein zügig auf den Weg gebrachtes Maßnahmenpaket ist unabdingbar.

Die Koordination der Ressorts ist in Frankreich einfacher

Ein solches Maßnahmenpaket ist auch in Deutschland in Arbeit, es wird mit Hilfe der einzelnen Ministerien ausgearbeitet. Eigentlich hatten die Ministerien bereits bis Ende vergangenen Jahres individuelle Vorschläge für ihre Sektoren verfassen sollen. Doch man munkelt, dass die Pläne zu spät oder ungenügend eingereicht worden waren.

Hintergrund dazu ist eine Verordnung des EU-Rates vom Mai. Sie gibt den einzelnen Mitgliedsstaaten konkrete Zielvorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen in den Sektoren vor, die nicht bereits Teil des Emissionshandels sind.

Um eben diese Vorgaben in deutsches Recht zu überführen und verbindlich zu machen, soll das deutsche Klimaschutzgesetz regeln, wie die CO2-Reduktionsziele für einzelne Wirtschaftssektoren erreicht werden sollen. Das Gesetz baut auf dem bereits bestehenden Klimaschutzplan vom Jahr 2016 auf. Erstmals nennt es aber für die einzelnen Ressorts wie Verkehr, Gebäudesektor und Landwirtschaft nicht nur Reduktionsziele, sondern konkrete CO2-Budgets. Die zuständigen Ministerien sollen für deren Einhaltung verantwortlich sein und bei Verfehlung die Kosten für Einlenkmaßnahmen tragen. Bis 2050 möchte Ministerin Schulze so eine ambitionierte Treibhausgasminderung von „mindestens 95 Prozent“ erreichen. „Ich werde sicherstellen, dass kein Minister sich vor der Verantwortung drückt und anderen die Maßnahmen zum Klimaschutz zuschiebt“, so Schulze im November.

Dafür erntet sie dieser Tage viel Lob seitens der Grünen, Linken und aus der Umweltschutzbranche. Doch Gegner des Entwurfs stören sich an den individuellen Sektorzielen. Die sind auch im französischen Recht vorgesehen – deren Koordinierung ist in der Praxis allerdings einfacher, meint Mathieu, denn alle klimapolitisch relevanten Ministerien bekennen sich zur Partei Macrons da die Regierung nicht aus einer Koalition wie in Deutschland besteht. „Das Umweltministerium hat ein Ressort Bau und eines für Energie, und das Verkehrsministerium ist an das Umweltministerium angedockt. Dort findet auch das Monitoring statt. Das erlaubt viel mehr Stimmigkeit.“

Druck aus der Wirtschaft

In der Union war man überrascht über den Vorstoß von Schulze. Man wolle zwar ein Klimaschutzgesetz, erklärt Anja Weisgerber (CSU), Sprecherin der Union im Umweltausschuss gegenüber EURACTIV. Den derzeitigen Entwurf der Umweltministerin nennt sie aber eine „leere Hülle“. Die scharfen Vorgaben für erlaubte Emissionen spiele die Sektoren gegeneinander aus, statt die Kooperation zu fördern. „Mit den Margen allein ist noch kein Gramm CO2 eingespart.“ Stattdessen müsse man sektorübergreifend denken und auf „technologieoffene Anreizinstrumente“ setzen, notfalls mit einem ressortübergreifenden Sonderfonds. Vor allem solle man sich auf die Maßnahmen konzentrieren, statt auf einzelne Ressortziele, findet sie.

Die Trennung der Sektoren missfällt auch Lukas Köhler, FDP-Obmann im Umweltausschuss, auf Anfrage. Der jetzige Ansatz bringe keine Anreize zur Sektorkopplung. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sektorenvorgaben am Ende drinstehen werden“, zweifelt er und verweist auf Logiklücken im Gesetz. Denn durch die vorgesehenen Strafzahlungen würden einige Unternehmen doppelt belastet: Durch den Kauf von Emissionszertifikaten auf der einen Seite und darüber hinaus durch die Maßnahmen, die das Wirtschaftsministerium bei Verfehlung der Klimaziele in die Wege leiten muss. „Die Union wird unter großem Druck der Wirtschaft und Verbände stehen“, so Köhler.

Der deutet sich bereits an – sogar aus den eigenen Reihen der Regierung. Der Wirtschaftsrat der CDU veröffentlichte am 22. Februar eine Pressemitteilung, in der er den Gesetzesentwurf scharf verurteilt: „Das letzte, was Deutschland benötigt, ist eine weitere Ideologisierung der Umwelt- und Klimapolitik ohne wirtschaftlichen Sachverstand. Auch die Wirtschaftsverbände sind alarmiert, sie sprechen von „Planwirtschaft“.

EU-Emissionshandel ausweiten?

Der FDP-Abgeordnete Köhler schlägt eine Alternative zu den Sektorvorgaben vor. Er würde gerne den EU-Emissionshandel ausweiten und weitere Sektoren neben der Stromproduktion und der Industrie einschließen. Im Verkehrssektor könnten die Zertifikate zum Beispiel von Raffinerien gekauft und die Kosten somit in Teilen an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Ausweitung des EU-Emissionshandels könne zunächst in Deutschland umgesetzt werden, solle aber von möglichst vielen EU-Staaten übernommen werden.

Bisher haben nur einzelne EU-Staaten eine eigene CO2-Bepreisung eingeführt, doch die Idee eines EU-weiten Ausbaus steht bereits länger im Raum. Ob ein CO2-Bepreisungssystem auch alleine in Deutschland eine Option wäre, mag Anja Weisgerber von der CSU nicht sagen – das müsste erst weiter diskutiert und dann mit „marktwirtschaftlichen Instrumenten“ unterstützt werden.

Angesichts des Disputs über die grundlegende Herangehensweise an das Klimaschutzgesetz dürften noch hitzige Debatten anstehen, bis das Gesetz seinen Weg ins Kabinett findet. Eigentlich soll es noch vor Jahresende verabschiedet werden. In irgendeiner Form werden sich die Koalitionspartnern aber auf ein Gesetz einigen müssen. Umweltministerin Schulze hat bereits klargemacht: Es gibt keinen Plan B.

Dieser Artikel wurde zuerst hier bei unserem Medienpartner Euractiv veröffentlicht.

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