Kurz erklärt: Die EU-Taxonomie und ihre Relevanz für den Klimaschutz

, von  Cedric Röhrich

Kurz erklärt: Die EU-Taxonomie und ihre Relevanz für den Klimaschutz
Gilt bald wohl als nachhaltig? Ein Atomkraftwerk am Rhein. Pixabay/distelAPPArath/Pixabay Lizenz

Private Investitionen sollen in eine klimatisch nachhaltige Richtung gesteuert werden – Das ist erklärtes Ziel der neuen EU-Taxonomie. Doch was ist das eigentlich? Hier findet ihr einen kurzen Überblick darüber, was die EU-Taxonomie ist und was sie für Auswirkungen haben könnte.

Das Wort „Taxonomie“ selbst kommt vom altgriechischen „Taxis“, also „die Ordnung“, womit hier ein Klassifikationssystem gemeint ist. Unterm Strich soll dies beim Erreichen der europäischen Klima- und Energieziele helfen – also beim Erzielen der Klimaneutralität in der Europäischen Union bis 2050.

Man kennt es vielleicht aus dem Supermarkt, wenn man vor dem Kauf auf die Siegel und Labels der Produkte achtet und davon die Kaufentscheidung abhängig macht. Der oder die Konsument*in trifft die letztendliche Wahl – und die Labels verraten ihm*ihr, welches Produkt als nachhaltig gilt. Gleiches Prinzip bei der EU-Taxonomie: Investor*innen sollen einschätzen, ob ihre Investition auch nachhaltig ist. Bewertet werden dabei keine Supermarkt-Produkte, sondern eben Unternehmensaktivitäten, wie zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Gas- und Kernenergie.

Somit ist für viele private Investor*innen (zum Beispiel Investmentfonds) die Taxonomie der Europäischen Union von Bedeutung. Der EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis verdeutlicht diese Relevanz: „Mit den heute vorgelegten Regeln stärken wir auch die Transparenz und die Offenlegung von Informationen, damit Investoren informierte Entscheidungen treffen können und so jegliche Grünfärberei vermieden wird.“

Viel Aufregung gab es nun, als am 02. Februar der delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission erlassen wurde. Denn Gas- und Kernenergieaktivitäten sollen auch zu den nachhaltigen Unternehmenstätigkeiten zählen. Bei einem solchen sogenannten delegierten Rechtsakt haben das Europäische Parlament und der Rat der EU-Kommission die Befugnisse zur Erstellung übertragen. Die Kommission begründet ihre Entscheidung zum Beispiel damit, dass es sich bei Gas und Atomkraft um „Brückentechnologien“ zur Klimaneutralität handle, welche auch weniger Treibhausgase als Kohlekraftwerke ausstoßen würden. Kritiker*innen erwidern dem unter anderem, dass der Einfluss von Gaskraftwerken auf das Klima trotzdem nicht positiv sei, da auch Gaskraftwerke beachtliche Mengen CO2 ausstoßen würden.

Aber werden private Investor*innen überhaupt noch nach dem Label der EU-Taxonomie schauen, wenn sie wissen, dass Gas- und Kernenergietätigkeiten darin mit eingeschlossen sind? Auf jeden Fall werden sich wohl öffentliche und staatliche Gelder (zum Beispiel Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine der führenden Förderbanken der Welt, an Unternehmen) an den Taxonomie-Kriterien orientieren. Dies erhöht die Relevanz dieser Klassifikation zwangsläufig.

All die Kritik an diesem delegierten Rechtsakt kann durchaus noch Wirkung entfalten, denn das Thema ist noch nicht final verabschiedet. Die Mitgesetzgeber (das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union) dürfen mitentscheiden. Sie haben der Kommission vorerst Befugnisse zur Erstellung des Rechtsaktes überlassen, doch haben sie das letzte Wort. Ein Veto wäre möglich. Das Parlament benötigt dafür eine Mehrheitsentscheidung, welche mit mindestens 353 Abgeordnetenstimmen getroffen werden müsste. Sollte es zu keinem Einwand kommen, würden die Regelungen am 01. Januar 2023 in Kraft treten.

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