Die Aufgaben des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Aktuell vertreten 705 Abgeordnete aus allen 27 Mitgliedstaaten die Interessen der Bürger*innen in der EU.
Das Parlament hat drei zentrale Aufgaben:
- die Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat der EU auf Basis von Vorschlägen der Europäische Kommission,
- die demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- und die Aufstellung des Haushaltsplans in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat.
Wer wird gewählt?
Seit 1979 wird die Wahl des Europaparlaments als eine Direktwahl abgehalten, in der die Abgeordneten von Bürger*innen der Mitgliedstaaten gewählt werden. In der kommenden Legislaturperiode von 2024 bis 2029 werden es 15 mehr gewählt Volksvertreter*innen sein - insgesamt sind es dann 720 Abgeordnete. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat unterscheiden sich dabei proportional zur Bevölkerung. So ist Deutschland beispielsweise mit 96 Sitzen im Parlament vertreten, Italien mit 76 und Ungarn mit 21. Der Grundsatz der „degressiven Proportionalität“ stellt jedoch sicher, dass weniger bevölkerungsreiche Mitgliedsstaaten mehr Sitze pro Einwohner*innen erhalten.
Die Wahlmodalitäten werden weitgehend von nationalen Wahlgesetzen bestimmt, so unterscheidet sich beispielsweise das Mindestalter für das passive Wahlrecht – also das Recht gewählt zu werden – zwischen den Mitgliedstaaten und liegt zwischen 18 und 25 Jahren. Dennoch liegt das durchschnittliche Alter der MEPs im Europäischen Parlament bei 53 Jahren. Vorreiter, wenn es darum geht mehr junge Abgeordnete in das Europaparlament zu entsenden, sind Dänemark und Österreich. Die deutschen EU-Abgeordneten sind im Durchschnitt 45 Jahre alt. Die ältesten Abgeordneten in Brüssel kommen dagegen aus Polen und sind zum Teil schon über 80.
Wie sieht das aktuelle Parlament aus?
Das Europäische Parlament setzt sich in der Legislaturperiode 2019-2024 aus 705 gewählten Abgeordneten zusammen, welche sich in sieben Fraktionen organisieren. Zusätzlich gibt es 51 fraktionslose Abgeordnete. Die national gewählten Abgeordneten schließen sich im Europäischen Parlament nicht nach nationaler Zugehörigkeit zusammen, sondern bilden Gruppen mit ähnlichen parteipolitischen Vorstellungen. Das Parlament wird seit Januar 2022 von Roberta Metsola (EVP) als Präsidentin geleitet. Die Amtszeit der Präsident*innen des Europäischen Parlaments beträgt zweieinhalb Jahre - also eine halbe Legislaturperiode des Parlaments. Für die erste Hälfte der Legislaturperiode hatte der Italiener David Sassoli (S&D) das Amt inne.
Doch auch wenn die Präsidentschaft des Parlaments gerade in weiblicher Hand liegt, befindet sich Europas Demokratie immer noch fest in Männerhand. Gerade einmal 38,9 Prozent der Sitze werden in der aktuellen Legislaturperiode von Frauen besetzt. Das ist zwar ein historisch hoher Wert, der sich aber je nach Land deutlich unterscheidet. Während aus Zypern nur eine Frau ins Europaparlament gewählt wurde und Staaten wie Deutschland und Belgien weniger als 40 Prozent Frauen entsenden, besetzen Länder wie Dänemark und Luxemburg ihre Sitze größtenteils paritätisch.
Wer darf wählen?
Da die Wahlmodalitäten weitgehend von nationalem Recht bestimmt werden, gibt es auch bei dem aktiven Wahlrecht unterschiedliche nationale Regelungen. Für Deutschland gilt seit 2024, dass das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Damit liegt Deutschland erstmals unter dem durchschnittlichen Level der Mitgliedstaaten, denn in den meisten Ländern gilt auch für die Europawahl ein aktives Wahlrecht ab 18 Jahren. Neben Deutschen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, dürfen auch in Deutschland lebende EU-Bürger*innen an der Wahl teilnehmen.
Wie wird gewählt?
Auch die Art und Weise der Wahl unterscheidet sich zwischen den Mitgliedstaaten. Während man in allen Ländern vor Ort bei lokalen Wahlstationen wählen kann, gibt es Unterschiede bezüglich Briefwahl, Wahlen in Auslandsvertretungen und der Möglichkeit seine Stimme elektronisch abzugeben. Kurz ist die Liste der Mitgliedstaaten, in denen Bürger*innen ihre Stimme elektronisch abgeben können: Estland. Bei den Parlamentswahlen im Juni 2024 soll die Stimmenabgabe erstmals sogar auch per Handy möglich sein. In allen anderen Mitgliedstaaten müssen die Wahlberechtigten vorerst weiterhin mit Papier und Stift vorliebnehmen. In Deutschland ist beispielsweise die Briefwahl eine Alternative zur Stimmabgabe am Tag der Wahl.
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